Ablauf einer Psychotherapie

Gerne begleite und unterstütze ich Sie auf Ihrem Lebensweg. Sie können mich telefonisch, per e-mail oder per SMS erreichen.
Falls ich telefonisch gerade nicht abheben kann, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer.
Dann vereinbaren wir ein Erstgespräch, in dem Sie mich kennenlernen können, Ihr Anliegen schildern und wir organisatorische Rahmenbedingungen (wie Dauer der Behandlung, Kosten, Kostenrückerstattungen, etc.) klären können.
Nach dem Erstgespräch und einer Bedenkzeit, in der Sie für sich klären sollen, ob Sie bei mir in Therapie gehen wollen, starten wir mit der Psychotherapie.
Die Dauer der Behandlung hängt vom Therapieziel, der Art der Störung, dem Leidensdruck und Ihren Bedürfnissen ab. Eine einzelne Sitzung dauert in der Regel 50min.

Kosten der Therapie

  • Kostenzuschuss & Selbstzahler
    Eine Psychotherapie-Einheit (á 50 Min.) kostet € 95.
    Besteht eine psychische Erkrankung, die als Krankheit zu werten ist, kann ein Kostenzuschuss bei allen Krankenkassen beantragt werden. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung ihres (Haus-)Arztes, dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat, wonach es keine organischen Ursachen für die Beschwerden gibt. Die Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung erfolgen.
    Sollten Sie nicht wollen, dass Ihre psychotherapeutische Beratung irgendwo bekannt wird, dann können Sie natürlich auch als Selbstzahler (ohne Teilrefundierung durch die Krankenkassa) kommen.

  • Krebshilfe Tirol – kostenlose Unterstützung
    PatientInnen, die die Beratungsstelle in Hopfgarten oder in Walchsee der Krebshilfe Tirol aufsuchen und psychoonkologische Beratung benötigen, werden kostenlos unterstützt.

  • Psychotherapie im Tiroler Modell
    Eine Behandlung im Tiroler Modell stellt eine sogenannte „Sachleistung“ der Sozialversicherungsträger dar. Dies bedeutet, dass Sie keine Vorleistung zu erbringen haben, sondern dass die Leistung mit dem Sozialversicherungsträger direkt verrechnet wird. Ein allfälliger, moderater und fallweise individuell flexibler (ÖGK-Versicherte) Kostenbeitrag wird monatlich eingehoben. Diese Sachleistung steht den Versicherten aller Kassen in Tirol zur Verfügung (Ausnahme ist die KUF). Es muss eine schwerere oder schwerste psychische oder psychosomatische Erkrankung bzw. Störung vorliegen. Voraussetzung für eine Behandlung im Tiroler Modell ist die Befürwortung eines Behandlungsantrags durch eine Gutachterkommissionen, welche die Ges.f.P.V.T. eingerichtet hat. Der Antrag wird wir von mir – nach ihrem schriftlichen Einverständnis - erstellt und übermittelt.

Grundprinzipien der Therapie

Grundprinzip der Freiwilligkeit: Psychotherapie erfolgt immer auf der Grundlage des Einverständnisses von Ihnen.
Grundprinzip der Verschwiegenheit: Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit aller mir in der Ausübung des Berufes anvertrauten und bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Prinzip der freien TherapeutInnenwahl: Wichtig für den therapeutischen Erfolg ist eine Vertrauensbeziehung zu mir, da nur dadurch ein offenes Gespräch für die Aufarbeitung von Problemen möglich ist. Das setzt voraus, dass Sie Ihre/n PsychotherapeutIn frei wählen können. Die „Chemie“ muss stimmen.

Alle gesetzlichen Regelungen finden Sie im Psychotherapiegesetz bzw. Psychologengesetz - Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.